Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berisha Gartengestaltung

Veranwortlicher

Gartengestaltung Berisha GmbH
Untere Hauptstraße 27, 2111 Tresdorf
FN 576597m
E: office@berisha-garten.at
T: 0699 190 30 268

 

1. Geltungsbereich

1.1. Für den Geschäftsbetrieb der Gartengestaltung Berisha GmbH (in weiterer Folge „GB“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind
verbindlich und gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit seinen Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Geschäfts-, Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – gelten nur dann, wenn dies von
GB ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
1.3. GB behält sich das einseitige Recht vor, diese AGB regelmäßig abzuändern bzw. zu aktualisieren. Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen ist der Kunde an die geänderten
AGB gebunden, wenn er der Änderung nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungen schriftlich widerspricht.

 

2. Unternehmensgegenstand

2.1. GB erbringt Leistungen in folgenden Fachbereichen
– Gartenplanung & Gartengestaltung
– Gartenpflege & Instandhaltung
– Baum-, Hecken & Pflanzenschnitte
– Errichtung von Wegen (Natursteine, Pflastersteine)
– Installation von Bewässerungsanlagen
– Konzepterstellung & Beratung
2.2. GB richtet seine Leistungen an Unternehmen (B2B) und Verbraucher (B2C).
2.3. GB richtet sein Leistungsangebot an Kunden in Österreich.

 

3. Angebot, Vertragsabschluss

3.1. Der Leistungsinhalt richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Das Angebot ist verbindlich.
3.2. GB bietet sowohl Zielschuldverhältnisse als auch Dauerschuldverhältnisse an. Bei Zielschuldverhältnissen ist dies im Angebot entsprechend gekennzeichnet (z.B laufende
monatliche Gartenpflege).
3.3. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag über die im Angebot dargelegten Leistungen zustande.
3.4. Zusatzleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies von GB schriftlich bestätigt wurde.

 

4. Lieferungserbringung, Erfüllungsort, Termine, Verzug

4.1. GB verpflichtet sich, die Leistungserbringung nach den zeitlichen Anforderungen des Kunden, jedoch ohne unnötigen Aufschub, durchzuführen.
4.2. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich – sofern zweckmäßig – mit der Erbringung von Teilleistungen bzw. -lieferungen durch GB und deren separater Verrechnung einverstanden.
4.3. Erfüllungsort ist die im Angebot angeführte Liegenschaft des Kunden.
4.4. Die Leistungstermine und -fristen werden von GB nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und
verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe an den Kunden.
4.5. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest 2-wöchigen Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist durch eingeschriebenen
Brief geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil bezüglich dem Verzug vorliegt.

 

5. Wechselseitige Rechte und Pflichten

5.1. Beide Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages und der Erbringung der Vertragsleistungen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
5.2. Im Rahmen der Leistungserbringung ist GB auf Unterstützungs- und Mitwirkungsleistungen des Kunden angewiesen. Der Kunde wird daher im Rahmen der Zusammenarbeit
die notwendigen, in seiner Sphäre liegenden Mitwirkungs- und Bereitstellungsleistungen erbringen, um GB die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Pflichten und die Erbringung
der Leistungen ohne Nachteile zu ermöglichen. Insbesondere wird der Kunde den Zugang zu Räumlichkeiten, Liegenschaften, Wasseranschlüssen, Stromanschlüssen etc. und
die kostenlose Nutzung dieser Ressourcen ermöglichen.
5.3. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungs- oder Informationspflichten (Obliegenheiten), so verschieben sich im Falle vereinbarter Termine oder Fristen diese um den Zeitraum
der der Sphäre des Kunden zuzuordnenden Verzögerungen.
5.4. Etwaige infolge Verletzung der Obliegenheiten eintretenden zusätzlichen Aufwendungen bzw. Schäden sind vom Kunden zu tragen.
5.5. Der Kunde verpflichtet sich die von GB bereitgestellten Erzeugnisse (Pflanzen, Bäume, Pflastersteine, Bewässerungsanlagen etc.) entsprechend den übermittelten
Pflegehinweisen entsprechend zu pflegen bzw. zu warten. In jedem Fall, in dem ein Schaden bzw. Mangelfolgeschaden aufgrund unsachgemäßer Wartung durch den Kunden
entsteht, ist GB von der Haftung befreit.

 

6. Entgelt, Fälligkeit, Zahlungskonditionen, Verzugszinsen, Wertsicherung

6.1. Das Entgelt ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Es versteht sich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein ziffernmäßig bestimmter Umsatzsteuerbetrag genannt ist, exklusive
gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2. GB hat das Recht, bei Auftragserteilung Akontozahlungen oder Zwischenzahlungen in beliebiger Höhe zu verlangen und die Leistungserbringung von Zahlungszielen bzw. dem
tatsächlichen Zahlungseingang durch den Kunden abhängig zu machen.
6.3. Sofern im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel festgelegt ist, sind Rechnungen von GB nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
6.4. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Ist der Kunde Verbraucher so verpflichtet er sich zur
Bezahlung der gesetzlichen Zinsen.
6.5. GB kann außer den vereinbarten bzw. gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeten und ihm erwachsenen Schäden geltend machen. Dazu zählen
insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.
6.6. Die Parteien vereinbaren die Wertbezogenheit (Wertsicherung) von vereinbarten Entgelten aus Dauerschuldverhältnissen gemäß dem aktuell von der Statistik-Austria
verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI). Als Referenz des VPI wird der jeweilige Monat bzw. das Jahr des Vertragsabschlusses herangezogen. GB ist berechtigt,
Entgelte entsprechend dem VPI mit Beginn eines jeden Quartals anzupassen.

 

7. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftungsbeschränkungen

7.1. GB leistet dem Kunden dafür gewähr, dass die vereinbarten Leistungen dem Angebot bzw. Vertrag entsprechen. Insbesondere gewährleistet GB, dass die Leistungen die
gewöhnlich vorausgesetzten und/oder ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
7.2. Die Leistungen gelten vom Kunden als genehmigt und somit mängelfrei, wenn der Kunde nicht unverzüglich einen Mangel schriftlich anzeigt. Unterlässt der Kunde diese
Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst (Mangelschaden) sowie aus einem Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Leistung
nicht mehr geltend machen. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist GB berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung) und deren Zeitraum zu bestimmen.
7.4. GB haftet nach dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Unternehmens, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
7.5. Ist der Kunde Unternehmer, haftet GB nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße
Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sowie nicht für bestimmte Erträge.
7.6. Ist der Kunde Unternehmer, so wird im Falle einer Haftung von GB das Verschulden – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – nicht vermutet, sondern hat der Kunde
hierfür den Beweis zu erbringen.
7.7. Die Haftung von GB ist in jedem Fall mit der laut Angebot vereinbarten Brutto-Auftragssumme beschränkt.
7.8. Der Kunde haftet in jedem Fall für die Umsetzung bzw. rechtzeitige Aufklärung von behördlichen Anordnungen bzw. Rechtsakten und trifft ihn in jedem Falle die Haftung
hinsichtlich nachbarrechtlicher, öffentlich-rechtlicher oder sonstiger zivilrechtlicher Ansprüche Dritter und verpflichtet sich der Kunde GB dahingehend schad- und klaglos zu
halten.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Waren, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind (Bewässerungsanlagen, Gartenmöbel, Natursteine etc.) unterliegen dem Eigentumsvorbehalt.
8.2. Das Eigentum an den voranstehend genannten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung der angebotsmäßigen Rechnung an den Kunden über.
8.3. GB darf im Falle der Unterlassung der vollständigen Bezahlung der angebotsmäßigen Rechnung und Nichteinhaltung etwaiger Zahlungserinnerungs- bzw. Mahnfristen von
seinem Sicherungsrecht Gebrauch machen und die Herausgabe der bezugnehmenden Sachen auf Kosten des Kunden verlangen.

 

9. Datenschutz

9.1. GB verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz gemäß den Bestimmungen der DSGVO bzw. des österreichischen DSG.
9.2. GB wird personenbezogene Daten ausschließlich zu den vorgesehenen Zwecken verwenden und keine darüberhinausgehende wie auch immer geartete gewerbliche Nutzung
oder Verwertung derselben unternehmen.
9.3. GB verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf Mitarbeiter, Geschäftspartner und Subunternehmer zu überbinden und gewährleistet deren
Einhaltung.
9.4. Die Datenschutzbestimmungen von GB sind auf der Webseite abrufbar und akzeptiert der Kunde diese inhaltlich.

 

10. Höhere Gewalt

10.1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (Starkregen, Überschwemmung,
Straßensperre, Hitzewelle etc.), welches der Leistungserbringung im Wege steht.
10.2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von GB vorübergehend entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht entsprechend. Dies gilt auch analog für
Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten des Kunden.

 

11. Subunternehmer, Aufrechnungsverbot

11.1. Eine persönliche Ausführung eines allfälligen Werkvertrages durch GB wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Auftrag angeführt ist. Ansonsten gestattet der
Kunde GB zur Leistungserbringung die Beiziehung von Hilfskräften, Subunternehmern und Mitarbeitern nach deren Ermessen.
11.2. Eine Aufrechnung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen des Kunden gegenüber GB ist unzulässig.

 

12. Ausschluss des Rücktrittsrechts

12.1. Das Rücktrittsrecht des Verbrauchers ist gemäß §§ 18 Abs 1 Z 3 und 18 Abs 2 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) ausgeschlossen, da es sich sowohl um individualisierte
Dienstleistungen als auch um Instandhaltungsarbeiten handelt, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten
aufgefordert hat.
12.2. Wird der Vertrag mit dem Kunden in persönlicher Anwesenheit, bzw. eines vertretungsbefugten Organs und eines Mitarbeiters von GB abgeschlossen, besteht mangels
gesetzlicher Voraussetzungen kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG.
12.3. Für den Fall, dass der Kunde als Verbraucher ausschließlich Waren ohne die zu erbringenden Dienstleistungen bestellt, gelten die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des
Rücktrittsrechts.

 

13. Rechtswahl, Gerichtsstand

13.1. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
13.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichts in Korneuburg.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für ein Abgehen des Schriftformerfordernisses.
14.2. Beide Parteien stimmen der wechselseitigen Kommunikation per einfachem E-Mail zu. Erklärungen gelten der jeweils anderen Partei zugestellt, sofern diese auf die zuletzt
bekannt gegebene (elektronische) Zustellanschrift übermittelt werden.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge der Änderung der Rechtslage werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt auch für Lücken dieses Vertrages.